Energetische Baubegleitung für Sanierung

In einem Zug zur Erreichung einer KFW-Effizienzhausstufe als BEG WG

Wichtige Empfehlung ist die Beauftragung eines Architekten und Bauleiter für die Bauüberwachung vor Ort während der kompletten Sanierungsphase durch den Bauherrn.

Energetische Fachplanung Baubegleitung für Sanierung zum Effizienzhaus.

Pläne der Baubegleitung

Eine zu empfehlende Voraussetzung ist die unter Beratung Wohngebäude – Individueller Sanierungsfahrplan genannt. Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden, energetische Bewertung des Istzustands, individueller Sanierungsfahrplan (BAFA konform) für die komplette Sanierung in einem Zug.

Eine fachkundige Planung und Baubegleitung der Maßnahmen sind wichtig für die erfolgreiche Durchführung der energieeffizienten Sanierung. Leistungen von Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten sowie von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur energetischen Fachplanung, Baubegleitung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit können mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzhäusern beträgt max. 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und max. 4.000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 40.000 Euro je Vorhaben.

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Nur ein kleiner Auszug einer individuell zu vereinbarenden Leistungsbeschreibung für eine BEG WG Sanierung zum Effizienz Haus

  • Vor-Ort-Initialberatung
  • Objektbegehung
  • Mündliche Beratung vor Ort
  • Erstellung der notwendigen Sachverständigenbestätigung für die KfW (BzA)
  • Prüfung eingeholter Handwerkerangebote) Baustellenbegehung
  • Prüfung (Vor-Ort-Sichtkontrolle), ob die eingebauten Bauteile GEG/EnEV- bzw. förderrichtlinienkonform sind
  • Dokumentation und Prüfung der eingebauten Materialien ((Dämmstoffart, Lambda, Dicke..), Anlagentechnik, Umfeldmaßnahmen im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen
  • Protokoll und Fotodokumentation
  • Erstellung der Abschlussdokumentation
  • Prüfung der Schlussrechnung und der Unternehmererklärung des Fachgewerks auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • Erstellung des Verwendungsnachweises/ Sachverständigenbestätigung für die KfW nach Abschluss der Arbeiten (BnD)

Zielgruppe

  • Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Beschenkte, Erben, Hauskäufer, junge Familien
  • Eigentümer die vor Nutzung eine komplette Sanierung wünschen
  • Eigentümer die ein energieeffizientes Haus im Bestand planen
  • Eigentümer mit vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Grundlage für ein aktuelles Wertgutachten zur Immobilie zur Ermittlung möglicher Kredithöhen für die gesamte Sanierung in einem Zug

Honorar

  • Nach individuell verhandelter Leistungsbeschreibung für Ein- und Zweifamilienhaus, größere Wohneinheiten auf Anfrage,
    zzgl. Fahrtkosten (0,60 €/km ab 20 km Fahrstrecke) und ggf. Auslagen.

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Hinweis

Förderantrag stellen
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude -Sanierung zum Effizienzhaus
  • Eine energieeffiziente Sanierung Ihres Effizienzhauses werden in der BEG WG durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss und einem zinsvergünstigten Kredit gefördert. Dabei gilt: je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
  • Zudem wird bei der Sanierung von Gebäuden der Einsatz von Erneuerbaren Energien (EE-Klasse) prämiert. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus Erneuerbaren Energien stammt. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung um 5 Prozent.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Für das Effizienzhaus mit EE-Klasse in der Sanierungsförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse.
  • Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 30 Jahre, der maximale Tilgungszuschuss beläuft sich auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 30.000 Euro). Dazu wird eine Zinsvergünstigung u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau gewährt. Auch Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel das Freiräumen des Grundstücks, werden mitgefördert.

Wichtig

Stellen Sie Ihren BEG-Antrag immer vor Vorhabenbeginn. Davon ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen. Diese dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Alle Maßnahmen sind von Fachfirmen auszuführen.

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Engfer & Partner Immobilien

Wiener Platz 7

18069 Rostock OT Reutershagen


Tel.: +49 163 977 43 28


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